Corona-Impfverordnung: Erhöhte Priorität auch für Justiz

Berlin. Die Justiz wird mit erhöhter Priorität bei der laufenden Corona-Impfung berücksichtigt. Das geht aus der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die erstmals am 18. Dezember veröffentlicht wurde.

Doch um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats auch ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie weiterhin aufrecht zu erhalten, vermissen viele Justizmitarbeiter eine einheitliche und umfassende Impfstrategie in den Ländern. Zu unterschiedlich kommen die Impfkampagnen in den einzelnen Bundesländern voran. Menschen mit schweren Krankheitsverläufen, Personal im Gesundheitswesen sowie Beschäftigte in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge werden vorrangig geimpft. Die Justiz hat nach der einschlägigen Rechtsverordnung des Bundes bei Impfungen eine erhöhte Priorität, darüber hinaus sind Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter zur Gruppe mit der höchsten Priorität zu zählen, sofern sie in Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Impfpriorisierung

Der Deutsche Richterbund (DRB) und seine Landesverbände hatten sich gegenüber Ministerien und Abgeordneten dafür stark gemacht, vor allem Vertreter der Justiz mit „kontaktintensiven Aufgabenbereichen“ wie Betreuungsrichter, Haftrichter und Bereitschaftsdienste bei Impfungen zu priorisieren. In mehreren Bundesländern sind insbesondere Betreuungsrichter inzwischen geimpft worden, weil sie zu den Personengruppen gehören, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung und Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind. Priorisiert wurde beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Niedersachsen hat bereits vor etwa einem Monat mitgeteilt, dass Impfungen von Richtern, die für Betreuungsrecht zuständig sind, begonnen haben. Doch bundesweit haben längst noch nicht alle eine Impfeinladung oder eine erste Impfung erhalten. Zumal auch Justizmitarbeiter wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz vom Impfstopp von AstraZeneca für Menschen unter 60 Jahren betroffen waren.

Schnellsmögliches Impfangebot

Deshalb setzen sich der Deutsche Richterbund und seine Landesverbände weiterhin dafür ein, dass organisatorisch dafür Sorge getragen wird, allen Justizangehörigen möglichst schnell ein Impfangebot machen zu können, sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Dabei wird etwa die Idee ausgelotet, ob nicht auch Betriebsärzte eingebunden werden sollten, um ein schnelles Durchimpfen zu ermöglichen und um zeitlich nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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