Einführung von Commercial Courts

Berlin. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der deutsche Gerichte internationaler und attraktiver für Wirtschaftsstreitigkeiten machen soll.

Ziel ist die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit, so sich die Parteien auf diese Verfahrenssprache einigen. Bislang erschwert der dreistufige Instanzenzug zügige rechtskräftige Entscheidungen, und es gibt nur begrenzte Möglichkeiten für eine Verhandlungsführung in englischer Sprache. Das soll sich ändern. Die Bundesländer können dafür sorgen, dass an ausgewählten Landgerichten Wirtschaftsstreitigkeiten vor sogenannten Commercial Chambers geführt werden. Ab einem Streitwert von einer Million Euro sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, vor Spezialsenate zu ziehen, sogenannte Commercial Courts der Oberlandesgerichte. Auch in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof wäre dann eine englische Verhandlung möglich. Das „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“ soll zudem die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen besser schützen, da der Schutz dann bereits ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung gilt.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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