Brüssel. Die Europäische Kommission hat erstmals einen EU-weiten Bericht über Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Der Bericht wirft einen Blick auf die nationalen Justizsysteme, die Korruptionsbekämpfung, den Medienpluralismus und die Medienfreiheit sowie sonstige institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Mit ihm soll eine Debatte auf Ebene der Mitgliedstaaten und EU angestoßen werden, um die alltäglichen Rechte und Freiheiten der Menschen zu schützen und rechtzeitig auf Verwerfungen aufmerksam zu machen.
Wie erwartet, weist der Rechtsstaatlichkeitsbericht eklatante Mängel in Polen und Ungarn auf. So kritisiert er beispielsweise die Doppelfunktion des Justizministers in Polen, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist. Dadurch nehme die Anfälligkeit für eine politische Einflussnahme hinsichtlich der Organisation der Staatsanwaltschaft und der Untersuchung von Fällen zu. Auch die Politisierung der Medienbehörden in Polen sei bedenklich. Die Medien werden auch im Länderbericht von Ungarn angesprochen. Unabhängige Medien würden systematisch behindert und eingeschüchtert. Mängel gebe es zudem auch beim Kampf gegen Korruption. Selbstverständlich werden in beiden Ländern auch die bereits laufenden Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge sowie die Ursachen dafür angesprochen.
Kritikpunkte am deutschen Justizsystem
Doch der EU-Bericht enthält auch Kritikpunkte am deutschen Justizsystem. So stößt sich die EU-Kommission beispielsweise an der eher langsamen Digitalisierung der Justiz, den langen Verfahrensdauern und am politischen Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten in Strafverfahren. Hier sollte Deutschland seine Hausaufgaben machen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn und forderte, das politische Weisungsrecht schnellstmöglich abzuschaffen „Allein der böse Anschein, dass die Justizminister der Bundesländer Strafverfahren in die eine oder andere Richtung lenken könnten, beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Strafjustiz.“