Mehr Geld für Richter und Staatsanwälte

Berlin. Die Landesverbände des Deutschen Richterbundes setzen sich dafür ein, den bundesweiten Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Landes- und Kommunalbediensteten zu übertragen.

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg oder Sachsen, gab es bereits erste Gesetzentwürfe dazu. In Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und dem Saarland gab es ebenfalls Gespräche, auch wenn nicht alle Forderungen Erfolg hatten.

Da die Gesetzentwürfe beziehungsweise die Absichtserklärungen der Bundesländer mehrere Jahre betreffen, wurden auf der Besoldungsseite des Deutschen Richterbundes Fassungen des Standes der Einkommensrunde für die betreffenden Länder aktualisiert. So sind für Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen neue Besoldungstabellen für 2019 einzusehen. Auch für den Bund wurde auf der Webseite das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz berücksichtigt. Einen Gesamtüberblick über den aktuellen Stand finden Sie hier.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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