Rebehn: Tarifabschluss auf Richter übertragen

Berlin. Der Deutsche Richterbund hat nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder gefordert, diesen ohne Abstriche auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen.

"Die Justiz hat in den vergangenen Jahren spürbar an Attraktivität eingebüßt, weil die Gehälter für junge Juristen in Unternehmen und Großkanzleien weit enteilt sind", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder bekommen rückwirkend zum 1. Januar 3,2 Prozent mehr Geld. Zum Jahreswechsel folgen weitere 3,2 Prozent. Ab Januar 2021 sollen die Gehälter dann noch einmal um 1,4 Prozent steigen. Jeder Arbeitnehmer soll über die gesamte Laufzeit von 33 Monaten mindestens 240 Euro mehr erhalten.

Nachwuchs gewinnen

Den Tarifabschluss auf die Richterbesoldung zu übertragen sei auch deshalb wichtig, „um die Wettbewerbsfähigkeit der Justiz zu erhalten und ausreichend hoch qualifizierte Nachwuchsjuristen gewinnen zu  können, wenn bis 2030 bundesweit rund 10.000 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen", sagte Rebehn.

„Die Länder sind gut beraten, jetzt bei den Einkommen in der Justiz deutlich nachzulegen“, sagte Rebehn. „Anderenfalls wird es kaum gelingen, die anstehende Pensionierungswelle in der Justiz zu bewältigen.“

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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