Richterbund begrüßt EU-Verfahren gegen Polen

Brüssel/Berlin. Die EU-Kommission hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polens jüngstes Richterdisziplinierungsgesetz eingeleitet.

Dabei geht es um das „Maulkorbgesetz“, welches Mitte Februar in Kraft getreten ist. Es erlaubt nach Ansicht der EU-Kommission Disziplinarmaßnahmen gegen Richter als Instrument der politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen zu nutzen. Außerdem hindere das Gesetz polnische Gerichte daran, Vorabentscheidungsersuchen zu bestimmten EU-Regelungen zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit beim Europäischen Gerichtshof einzuholen. Die neue Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts sei nach dem Gesetz allein dafür zuständig, über Fragen der richterlichen Unabhängigkeit zu entscheiden, so die EU-Kommission. Das Gesetz sei deshalb mit dem im EU-Vertrag verankerten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, mit dem Vorrang des Unionsrechts, dem Vorabentscheidungsverfahren sowie mit den Erfordernissen der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt, dass die EU-Kommission „konsequent gegen die polnischen Justizgesetze vorgeht“. Es sei wichtig, den Druck auf Polen zu erhöhen, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Es ist ermutigend für die Richter und Staatsanwälte in Polen, dass die EU-Kommission die Demontage einer unabhängigen Justiz mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu stoppen versucht.“

Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de