Solidarität mit Ukraine – Russland international isoliert

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine durch Russland scharf verurteilt.

Anlässlich des Votums der UN-Vollversammlung mit einer historisch großen Mehrheit für ein Ende der Aggressionen sagten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff: „Wir stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes, das in diesen Tagen so viel Leid erfahren muss. Der Richterbund unterstützt die Forderungen der Internationalen Richtervereinigung, dass Russland die Truppen unverzüglich zurückziehen und das Völkerecht achten muss.“

In New York hatten sich die meisten Länder der Welt hinter eine Resolution gestellt, die den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt. 141 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stimmten bei einer Dringlichkeitssitzung der Vollversammlung dafür - weit mehr als bei früheren Konflikten ähnlicher Art.

Der Internationale Gerichtshof soll Medienberichten zufolge bereits in der kommenden Woche die Klage der Ukraine gegen Russland verhandeln. Die Ukraine hatte nach der russischen Invasion Klage bei dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen eingereicht.

Der Internationale Strafgerichtshof hat offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet. 39 Vertragsstaaten des Gerichts haben eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die die Ermittlungen ermöglichen. Stockinger und Lüblinghoff werteten das als starkes Zeichen.

Der Europarat hat Russland die Rechte auf Vertretung im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung entzogen. Der russische Angriff verletze die Statuten des Europarates sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, so die Generalsekretärin des Europarates Marija Pejcinovic Buric. Laut Beschluss bleibt Russland aber Mitglied des Europarates und Vertragsstaat seiner Konventionen, auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der für Russland gewählte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bleibt ebenfalls Mitglied des Gerichtshofs und die gegen sein Land eingebrachten Beschwerden werden weiterhin vom EGMR geprüft und entschieden.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat inzwischen den Beitritt seines Landes zur EU beantragt. Die Präsidentin des Europäischen Parlaments begrüßte diesen Schritt. EU-Ratspräsident Charles Michel sprach von einem symbolischen und legitimen Antrag der Ukraine. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass niemand daran zweifle, dass die Ukraine zur europäischen Familie gehöre. Sie sprach aber von einem langen Weg bis zur EU-Mitgliedschaft.

 

Wir stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes.

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