EU-Rechtsstaatsmechanismus: Streit beigelegt

Brüssel. Polen und Ungarn haben ihr Veto zum Rechtsstaatsmechanismus aufgegeben.

Mit einer Zusatzerklärung, die den Geltungsbereich des Mechanismus erläutert und deutlich macht, dass er kein Artikel-7-Verfahren mit anderen Mitteln sei, konnte die deutsche Ratspräsidentschaft beide Länder überzeugen, ihre Blockade zum EU-Haushalt und den Corona-Hilfen aufzugeben. Allerdings wurde Polen und Ungarn die Möglichkeit eingeräumt, den Rechtsstaatsmechanismus vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen, bevor er Anwendung findet. Deshalb befürchtet unter anderem das Europäische Parlament, dass sich die Anwendung verzögere oder ganz ausgehebelt werde. „Das wird nicht passieren“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor den Abgeordneten. Alle Verstöße gegen Prinzipien des Rechtsstaats würden ab dem 1. Januar 2021 erfasst und dann auch geahndet werden. Sollte tatsächlich Klage gegen den Mechanismus eingereicht werden, werde die Kommission beim EuGH ein beschleunigtes Verfahren beantragen, sagte von der Leyen. Ein Urteil werde aber in die Richtlinien zur Umsetzung des Mechanismus einfließen.

Ringen um die Rechtsstaatlichkeit

Nach der neuen Verordnung können Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder gekürzt werden, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen und sich die Verstöße negativ und hinreichend direkt auf die finanziellen Interessen der Union auswirken. Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit können zum Beispiel das ordnungsgemäße Arbeiten von Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstanzen bei der Untersuchung und Verfolgung von Betrug oder Korruption betreffen. Mit der im Haushaltsstreit verkündeten Einigung darf das Ringen um die Rechtsstaatlichkeit nicht beendet sein, mahnte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn in einem Gastbeitrag für die französische Tageszeitung Les Echos. „Setzte die EU ihre Grundwerte nicht in allen Mitgliedstaaten entschlossen durch, würde sie als Wertegemeinschaft unglaubwürdig und das Fundament des Hauses Europa erheblichen Schaden nehmen“, schrieb er insbesondere mit Blick auf die jüngsten Konflikte zwischen der Kommission und den Regierungen Polens und Ungarns.

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