Pressemitteilung Nr. 3/19

Richterbund begrüßt Pläne des Justizsenators für eine deutliche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft

Der Bremische Richterbund – Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte – begrüßt die Forderung des Senators für Justiz und Verfassung nach einer deutlichen personellen Verstärkung der Staatsanwaltschaft Bremen. Das Justizressort hatte den Leitenden Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn mit der Erstellung eines Arbeitspapiers zum personellen Bedarf der Staatsanwaltschaft beauftragt. Dieser hat nunmehr die Entwicklung der Geschäftszahlen unter Berücksichtigung der Personalentwicklung der vergangenen Jahre zusammengestellt und auf der Basis eines bundesweit anerkannten Personalbedarfsberechnungssystems („PEBB§Y“) einen zusätzlichen Personalbedarf von 48,5 Stellen für die Staatsanwaltschaft im Land Bremen errechnet. Berücksichtigung gefunden haben bei dieser Berechnung auch bremenspezifische Besonderheiten wie der hohe Bestand rückständiger Verfahren, Kriminalitätsschwerpunkte einer Großstadt aber auch der hohe Krankenstand.

Andreas Helberg, Vorsitzender des Bremischen Richterbundes, erklärte heute dazu: „Für die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft in Bremen und Bremerhaven bedeuten die jetzt vorgelegten Zahlen zum zusätzlichen Personalbedarf eine klare Anerkennung ihrer dauerhaften Überlastung. Es war an der Zeit, die offensichtlichen Probleme in der bremischen Justiz auch von politischer Seite deutlich zu benennen. Wir wissen daher zu schätzen, dass Justizstaatsrat Jörg Schulz die Initiative für eine ehrliche Betrachtung der prekären Lage bei der Staatsanwaltschaft ergriffen hat. Nun müssen den belastbaren Fakten aber auch Taten folgen. Wir erwarten, dass der errechnete Personalbedarf auch zügig die entsprechenden Neueinstellungen nach sich zieht. Es ist jetzt Aufgabe der Haushaltspolitiker, insbesondere der Finanzsenatorin, diese Realitäten anzuerkennen und die notwendigen Mittel bereit zu stellen.“

Der ermittelte Zusatzbedarf deckt sich weitgehend mit den Berechnungen des Richterbundes. In der Bremer Justiz besteht danach ein Zusatzbedarf von etwa 50 Richtern und Staatsanwälten und über 100 nachgeordneten Mitarbeitern. Diese Stellen müssen jetzt geschaffen und mit qualifiziertem Personal besetzt werden. Angesichts der bundesweiten Nachwuchsprobleme bedarf es dafür eines überzeugenden Konzepts zur Nachwuchsgewinnung, dessen Basis eine deutliche Erhöhung der Besoldung sein muss.

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