Pressemitteilung vom 06.04.2016
Verwaltungsgericht Bremen hält Richterbesoldung für verfassungswidrig zu niedrig.
Der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17. März 2016 zur Richterbesoldung (6 K 83/14).
Die R-Besoldung der Richter und Staatsanwälte in den Jahren 2013 und 2014 ist unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 05. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a.) aufgestellten Prüfkriterien nach Ansicht des Verwaltungsgerichts evident unzureichend und daher verfassungswidrig. Da das Verwaltungsgericht nicht selbst die Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes feststellen darf, hat es das Verfahren zur R-Besoldung und vier weitere Verfahren zur A- bzw. C-Besoldung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.
Dazu erklärt der Vorsitzendes des Vereins Bremischer Richter und Staatsanwälte, Richter am Oberlandesgericht Dr. Andreas Helberg:
„Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung lag für uns aufgrund der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf der Hand. Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht das genauso sieht und rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht das bremische Besoldungsgesetz für verfassungswidrig erklären wird. Der Besoldungsgesetzgeber in Bremen wird sich dann seiner Verantwortung für eine angemessene Besoldung nicht mehr entziehen können.
Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass auch das Verwaltungsgericht aufgrund der niedrigen Besol- dung eine Gefährdung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bremen für qualifizierte Bewerber feststellt. So gibt es immer weniger hochqualifizierte Bewerber für offene Richterstellen in Bremen. Wenn diese Entwicklung weitergeht, gefährdet dies auf lange Sicht die Qualität der Justiz in Bremen. Das liegt ganz sicher nicht im Interesse der rechtsuchenden Bürger.“