Pressemitteilung Nr. 1/15

Pressemitteilung vom 05.05.2015

Handlungsbedarf auch in Bremen: Bundesverfassungsgericht stellt Kriterien für Richterbesoldung auf

Der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zur Richterbesoldung (2 BvL 17/09 u.a.). Mit dieser Entscheidung ist endgültig klar gestellt, dass eine allein auf die Kassenlage des Landes oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung abgestellte Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nicht zulässig ist. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bei der Regelung der Besoldung klare verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt und Vorgaben gemacht.

„Die Kriterien für die Ermittlung der unteren Grenze einer verfassungsgemäßen Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben hat, weisen auch in unserem Land auf eine unzureichende Bezahlung hin“, erklärte heute der Vorsitzende des Vereins Bremischer Richter und Staatsanwälte,Dr. Andreas Helberg. „In zahlreichen Besoldungsstufen ist die Bezahlung der Richter und Staatsan- wälte in Bremen noch niedriger als die in Sachsen-Anhalt, dessen Besoldungsgesetz heute in Karlsruhe kassiert worden ist. Die derzeitige Regierungskoalition hat die Übertragung der Tariferhöhung für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes zugesagt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung steht noch aus. Wir erwarten, dass die neue Landesregierung und die neu zu konstituierende Bürgerschaft anhand der von Karlsruhe vorgegeben Kriterien die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nachprüfbar ermitteln. Auch wir werden die Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien jetzt durchrechnen. Dabei gehen wir nach einer ersten Einschätzung davon aus, dass die zugesagte Erhöhung nicht ausreichen wird, zumal nach unserer Auffassung die Besoldung bereits seit Jahren zu niedrig ist.“

Für Gespräche mit der neuen Landesregierung über die Besoldung steht der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte bereit. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, werden die Verwaltungsgerichte über die bereits anhängigen Musterklageverfahren zu entscheiden haben.

Ansprechpartnerin

Bild von Annika Hogenkamp Annika Hogenkamp
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