Pressemitteilung Nr. 1/22

Pressemitteilung vom 18.05.2022

Überlastung des Landgerichts führt zu Haftentlassungen - Bremischer Richterbund fordert eine bessere Personalausstattung für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat mit Beschluss vom 10. Mai 2022 drei Angeklagte, die des Mordes beschuldigt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Hauptverhandlung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach deren Festnahme beginnen konnte. Mit dieser Entscheidung realisiert sich ein Risiko, auf das der Bremische Richterbund schon seit Jahren hinweist: Die personelle Ausstattung der Justiz im Land Bremen ist völlig unzureichend. Die Strafkammern des Landgerichts Bremen arbeiten seit Jahren am Limit. Soweit wie möglich, wurde zwar bereits Personal aus anderen Bereichen für die Arbeit der Strafkammern herangezogen. Hier besteht aber kein weiterer Spielraum, wenn der Anspruch des Bürgers, in allen Rechtsgebieten auf zeitnahe Entscheidungen der Bremischen Gerichte vertrauen zu dürfen, nicht aufgegeben werden soll. Das Oberlandesgericht stellt fest, dass die erhebliche Belastung des zuständigen Schwurgerichts vorhersehbar und vermeidbar gewesen sei. Es sei den Beschuldigten nicht zumutbar, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Es sei Sache des Staates, eine Überlastung der Gerichte abzustellen. Haftentlassungen seien sonst die zwingende Folge.

Hierzu der Vorsitzende des Bremischen Richterbundes, Dr. Andreas Helberg: „Seit Jahren weist der Bremische Richterbund darauf hin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr Personal benötigen. Die Schaffung der temporären sog. EnchroChat-Kammer am Landgericht in diesem Jahr war richtig, aber bei weitem nicht ausreichend, wie sich an dem aktuellen Fall zeigt. Die Frage, ob ein Untersuchungsgefangener weiter in Haft bleibt oder nicht, darf nicht davon abhängen, dass nicht genügend Richter und Staatsanwälte zur Verfügung stehen.“

Der Bremische Richterbund sieht jetzt den Finanzsenator und den Haushaltsgesetzgeber in der Pflicht, umgehend die nötigen Mittel für eine deutliche Personalverstärkung zur Verfügung zu stellen.

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Bild von Annika Hogenkamp Annika Hogenkamp
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