Pressemitteilung Nr. 3/22

Pressemitteilung vom 14. Oktober 2022

Bremischer Richterbund wählt neuen Vorstand – Reform des Richtergesetzes auch für den neuen Vorsitzenden Bünemann wichtigstes Thema

Der Bremische Richterbund hat auf seiner Mitgliederversammlung am 13.10.2022 einen neuen Vorstand gewählt. Der bisherige Vorsitzende Dr. Andreas Helberg stellte sich nicht erneut zur Wahl. Auch Karin Goldmann, die viele Jahre an der Spitze des Verbandes stand, beendet ihre Vorstandsarbeit. Zum neuen Vorsitzenden wurde der Richter am Landgericht Benjamin Bünemann gewählt.

Der 39jährige dankte seinen Vorgängern und erklärte: „Vor allem aufgrund des immensen und professionellen ehrenamtlichen Einsatzes von Karin Goldmann und Andreas Helberg sind wir als Verband hervorragend aufgestellt. Für ihre Arbeit können wir beiden gar nicht genug danken. Wir sind mit 260 Mitgliedern der mit Abstand größte Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Bremen. Wir werden uns als solcher auch weiterhin zu Wort melden, wenn berechtigte Interessen der Justiz auf dem Spiel stehen.“ Dies ist aus seiner Sicht insbesondere bei der geplanten Reform des Bremischen Richtergesetzes der Fall.

Den über 60 anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus den Gerichten und der Staatsanwaltschaft stellte der Vorstand einen eigenen Gesetzentwurf des Richterbundes zum Bremischen Richtergesetz vor, mit dem die Regelungen zur Mitbestimmung der Richter an die der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angeglichen werden sollen. In seiner Abschiedsrede betonte Andreas Helberg noch einmal die herausragende Bedeutung einer gegen Einflüsse von außen geschützten dritten Gewalt: „In unseren Nachbarländern Polen und Ungarn haben politische Kräfte es innerhalb kurzer Zeit geschafft, die Justiz zu vereinnahmen und den Rechtsstaat, für den eine starke und unabhängige Justiz Wesensmerkmal ist, erheblich ins Wanken zu bringen. Auch wenn solche Zustände bei uns derzeit wenig wahrscheinlich erscheinen, müssen wir unsere eigenen Regelungen „sturmfest“ machen, um möglichen Bestrebungen in Deutschland rechtzeitig entgegenzuwirken. Wir plädieren daher für eine Selbstverwaltung der Justiz. Solange es hierfür keine politische Mehrheit gibt, bedarf es mindestens einer umfassenden Mitbestimmung der Richtervertretungen. Das betrifft auch und insbesondere Personalentscheidungen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Richterinnen und Richtern in Bremen weniger Mitbestimmung zugebilligt wird als allen anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.“

 

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